Herbertz Eisenhandelsgesellschaft mbH, Dortmund (Bornstr. 277, 44141 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Erwin Herbertz GmbH & Co. KG (Amtsgericht Dortmund HRA 7253) am 11. Dezember 2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Herbertz Eisenhandelsgesellschaft mbH, Dortmund (Bornstr. 277, 44141 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23. November 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und des Gesellschafters des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Erwin Herbertz GmbH & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtgericht Dortmund HRA 7253) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.