HRB 210027: Herbst Anlagen GmbH, Bleckede OT Alt Garge, Hauptstraße 38, 21354 Bleckede OT Alt Garge. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2022 mit der Herbst Verwaltungs- GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 2051) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 210027: Herbst Anlagen GmbH, Bleckede OT Alt Garge, Hauptstraße 38, 21354 Bleckede OT Alt Garge. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.10.2021. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 38, 21354 Bleckede OT Alt Garge. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Grundstücke. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Herbst, Carsten, Bleckede OT Alt Garge, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Herbst Anlagen GmbH & Co KG, Lüneburg (Amtsgericht Lüneburh HRA 1835) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 1835: Herbst Anlagen GmbH & Co. KG, Lüneburg, Christian-Herbst-Straße 10, 21339 Lüneburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2021 im Wege des Formwechsels in die Herbst Anlagen GmbH (Amtsgericht Lüneburg HRB 210027) umgewandelt. Der Formwechsel ist am heutigen Tage wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.