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Herforder Automatenvertrieb Heinz Diekmann, Herford (HRA 4040) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Buchsbaumweg 1
32049 Herford
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 4040
Amtsgericht: Bad Oeynhausen
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Herforder Automatenvertrieb Heinz Diekmann aus Herford war im Handelsregister Bad Oeynhausen unter der Nummer HRA 4040 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Herforder Automatenvertrieb Heinz Diekmann ihren Standort nicht geändert. Die Herforder Automatenvertrieb Heinz Diekmann wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 01.03.2012
Löschung von Amts wegen

Herforder Automatenvertrieb Heinz Diekmann, Herford (Buchsbaumweg 1, 32049 Herford). Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB eingetragen.

Calendar 27.09.2011
Löschungsankündigung

Herforder Automatenvertrieb Heinz Diekmann, Herford (Buchsbaumweg 1, 32049 Herford). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Bad Oeynhausen, Bismarckstraße 12, 32545 Bad Oeynhausen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Bad Oeynhausen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

01.03.2012
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 01.02.2012

27.09.2011
Registervorgang

Löschungsankündigung 09.09.2011