Herforder Kreisblatt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Herford, Brüderstr. 30, 32052 Herford. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Herforder Kreisblatt Busse GmbH am 30.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Herforder Kreisblatt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Herford, Brüderstr. 30, 32052 Herford. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2011 mit der Herforder Kreisblatt Busse GmbH mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen HRB 12210) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.