HRB 61365: Herkenrath Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln, Hansaring 102 - 104, 50670 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Holger Herkenrath, geboren am ‒.‒.‒‒, übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Herkenrath Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln (Hansaring 102-104, 50670 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2007. Gegenstand: die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlichen und berufstechnisch zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Herkenrath, Holger, WindeckKocherscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Herkenrath Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Döbeln (Amtsgericht Leipzig HRB 16845) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 03.05.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.