Gmelich Mineralölvertrieb GmbH, Bad Mergentheim (Tauberstr. 11, 97922 Lauda-Königshofen). Sitz verlegt; nun: Lauda-Königshofen (Amtsgericht Mannheim HRB 703972). Das Registerblatt ist geschlossen.
Herm Service GmbH, Lauda-Königshofen (Tauberstr. 11, 97922 Lauda-Königshofen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.1977. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Der Sitz ist von Bad Mergentheim (Amtsgericht Ulm HRB 680183) nach Lauda-Königshofen verlegt. Bisher: "Gmelich Mineralölvertrieb GmbH"; nun: Sitz verlegt; nun: Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Der Handel mit allen Energieträgern, die Durchführung von Dienstleistungen und von Service-Leistungen. Die Gesellschaft kann ihre Geschäfte auch als Agent und Kommissionär abwickeln. Stammkapital nun: Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Herm, Peter, Tauberbischofsheim, * ‒.‒.‒‒; Herm jun., Gerhard, Lauda-Königshofen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Herm sen., Gerhard, Lauda, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Herm, Hilde, Lauda-Königshofen.
Gmelich Mineralölvertrieb GmbH, Bad Mergentheim (Wilhelm-Frank-Str. 54, 97980 Bad Mergentheim). Der zwischen der Gesellschaft und der Firma Gerhard Harm, Lauda-Königshofen, am 15.08.1977 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 30.11.2007 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.