Herman Densch Neunzehnte Immobilien- Handels-Gesellschaft mbH, Flensburg (Am Fördeufer 4, 24944 Flensburg). Die Verschmelzung ist mit der am 24.08.2009 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Flensburg, HRB 5554 Fl) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Herman Densch Neunzehnte Immobilien- Handels-Gesellschaft mbH, Flensburg (Am Fördeufer 4, 24944 Flensburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Herman Densch Dreiundzwanzigste Immobilien-Handels-Gesellschaft mbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 5554 FL) - übernehmender Rechtssträger - verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..