Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
|
|
|
Einzelprokura:
Rades, Beate, Werl, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
17.11.2022
Hövelborn |
HRB 7598: Herman Invest GmbH, Werl, Kletterpoth 11, 59457 Werl. Nicht mehr Geschäftsführer: Meermann, Heinrich Hermann, Werl, * ‒.‒.‒‒
HRB 7598: Herman Invest GmbH, Werl, Kletterpoth 11, 59457 Werl. Bestellt als Geschäftsführer: Meermann, Michael, Werl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 7598: Herman Invest GmbH, Werl, Kletterpoth 11, 59457 Werl. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Winner Invest UG (haftungsbeschränkt) (Amtsgericht Arnsberg HRB 12554) beschlossen. Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR.
HRB 7598: Herman Invest GmbH, Werl, Kletterpoth 11, 59457 Werl. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.11.2018 mit der Winner Invest UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Werl (Amtsgericht Arnsberg HRB 12554) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen