Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
b)
Aufgehoben:
33611 Bielefeld,
Geschäftsanschrift: Sudbrackstr. 46-48, 33611
Bielefeld
Aufgehoben:
32107 Bad Salzuflen,
Geschäftsanschrift: Am Zubringer10, 32107
Bad Salzuflen |
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a)
24.11.2022
Bartels |
HRA 24441: Hermann Albert Bumke GmbH & Co. KG, Hannover, Engelbosteler Damm 5/9, 30167 Hannover. Neue Geschäftsanschrift: Gertrud-Knebusch-Straße 8, 30167 Hannover.
HRA 24441: Hermann Albert Bumke GmbH & Co. KG, Hannover, Engelbosteler Damm 5/9, 30167 Hannover. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: J. W. Zander Beteiligungs- GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 12561).
HRA 24441: Hermann Albert Bumke GmbH & Co. KG, Hannover, Engelbosteler Damm 5/9, 30167 Hannover. Errichtet: Zweigniederlassung unter Firma: Ukem, Zweigniederlassung der Hermann Albert Bumke GmbH & Co. KG, 06493 Harzgerode, Geschäftsanschrift: Augustenhöhe 12A, 06493 Harzgerode.
HRA 24441: Hermann Albert Bumke GmbH & Co. KG, Hannover, Engelbosteler Damm 5/9, 30167 Hannover. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: J. W. Zander Beteiligungs- GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 12561), von der Vertretung ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 mit der J.W. Zander GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 25624) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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