Hermann Klappert GmbH, Freudenberg-Niederndorf (Mehlbergstraße 22, 57572 Niederfischbach). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Montabaur, HR A 20152) am 20.03.2006 wirksam geworden.
Hermann Klappert GmbH, Freudenberg-Niederndorf (Freudenberg-Niederndorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 6. Januar 2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 6. Januar 2006 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen unter der Firma Klaus Klappert Putz- und Stukkateurmeisterbetrieb e.K. mit Sitz in Niederfischbach weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.