Hermann Koehne Bauunternehmung GmbH, Oberhausen, (Essener Str. 99, 46047 Oberhausen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Koehne Beteiligungsgesellschaft mbH + Co. Holding KG am 23.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hermann Koehne Bauunternehmung GmbH, Oberhausen, (Essener Str. 99, 46047 Oberhausen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Koehne Beteiligungsgesellschaft mbH + Co. Holding KG mit Sitz in Möllenhagen (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 1792) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hermann Koehne Bauunternehmung GmbH, Oberhausen (Essener Str. 99, 46047 Oberhausen). Nicht mehr Geschäftsführer: Wöhler, Jens. Neu bestellt als Geschäftsführer: Tietz, Rainer, Bottrop, * ‒.‒.‒‒.
Hermann Koehne Bauunternehmung GmbH, Oberhausen (Essener Str. 99, 46047 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgersvom 26.08.2005 mit der H.H. Fuls Straßen- und Tiefbau GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 3953 B) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hermann Koehne Bauunternehmung GmbH, Oberhausen (Essener Str. 99, 46047 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgersvom 26.08.2005 mit der Pressbau - Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB 12480) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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