Hermann Spinola GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Siechenstr. 90, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Gütersloh HRA 6068) am 20.04.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hermann Spinola GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Siechenstr. 90, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Bestellt als Geschäftsführer: Yilmaz, Ekrem, Rheda-Wiedenbrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Druffel-Spinola, Clemens jun., Kaufmann, Rheda-Wiedenbrück. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Yilmaz, Ekrem, Istanbul, geb. ‒.‒.‒‒ übertragen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Hermann Spinola, Inhaber Ekrem Yilmaz, in Gütersloh weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hermann Spinola GmbH, Rheda-Wiedenbrück (Siechenstr. 90, 33378 Rheda-Wiedenbrück). Nicht mehr Geschäftsführer: Druffel-Spinola, Peter, Rheda-Wiedenbrück.