HRB 687: Hermann Vollmer Gesellschaft für Tief- und Straßenbau mbH, Vlotho, Hollwieser Str. 35 a, 32602 Vlotho. Nicht mehr Geschäftsführer: Vollmer, Hanna, Vlotho.
HRB 687: Hermann Vollmer Gesellschaft für Tief- und Straßenbau mbH, Vlotho, Hollwieser Str. 35 a, 32602 Vlotho. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2015 mit der PEB GmbH, Gesellschaft für Planen, Erschließen und Bebauen von Grundstücken mit Sitz in Vlotho (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 2681) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 687: Hermann Vollmer Gesellschaft für Tief- und Straßenbau mbH, Vlotho, Hollwieser Str. 35 a, 32602 Vlotho. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2015 mit der Vollmer GmbH Asphaltmischwerk Kalletal-Talle mit Sitz in Vlotho (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 2518) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 687:Hermann Vollmer Gesellschaft für Tief- und Straßenbau mbH, Vlotho, Hollwieser Str. 35 a, 32602 Vlotho.Einzelprokura: Hartwig, Stefan, Vlotho, * ‒.‒.‒‒; Meier, Thomas, Lage, * ‒.‒.‒‒.
HRB 687:Hermann Vollmer Gesellschaft für Tief- und Straßenbau mbH, Vlotho, Hollwieser Str. 35 a, 32602 Vlotho.Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.Ing. Vollmer, Jürgen, Vlotho.
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