HRB 192427: Hermano 5 Holding GmbH, München, Rosental 4, 80331 München. Die Verschmelzung wurde am 22.03.2018 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 220867).
HRB 192427: Hermano 5 Holding GmbH, München, Rosental 4, 80331 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Tobias Neu Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 220867) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 192427: Hermano 5 Holding GmbH, München, Frauenstraße 30, 80469 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rosental 4, 80331 München.
HRB 192427: Hermano 5 Holding GmbH, München, Frauenstraße 30, 80469 München. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2017 hat die Einfügung eines neuen § 4a (Einziehung) in die Satzung beschlossen.
HRB 192427:Hermano 5 Holding GmbH, München, Frauenstraße 30, 80469 München.Die Hermano Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 192438) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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