Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN), Herne (Grenzweg 18, 44623 Herne). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) am 03.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
Herner Versorgungs- und Nahverkehrsgesellschaft mbH (HVN), Herne (Grenzweg 18, 44623 Herne). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2007 mit der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) mit Sitz in (AG Bochum, HRB 9355) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden istt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.