HRB 105382: Herrmann IT-Services GmbH, Spiesen-Elversberg, Gewerbepark 13, 66583 Spiesen-Elversberg. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 45.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 45.000,00 EUR.
HRB 105382: Herrmann IT-Services GmbH, Spiesen-Elversberg, Gewerbepark 13, 66583 Spiesen-Elversberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2019. Geschäftsanschrift: Gewerbepark 13, 66583 Spiesen-Elversberg. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie, der Handel mit Hard- und Software, die Programmierung von Webseiten sowie die Installation und Wartung von Telefonanlagen und sonstigen technischen Anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Herrmann, Markus, Spiesen-Elversberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Herrmann, Markus, Spiesen-Elversberg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Herrmann IT-Services e.K. in Spiesen-Elversberg (Amtsgericht Saarbrücken HRA 11286) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.02.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.