Herrmann Kältetechnische Anlagen GmbH, Trier (Franziskusstraße 30, 54293 Trier). Die Gesellschaft ist mit Eintragung vom 17.10.2005 in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Wittlich, HRA 40013) umgewandelt.
Herrmann Kältetechnische Anlagen GmbH, Trier (Franziskusstraße 30, 54293 Trier). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2005 im Wege des Formwechsels in die Herrmann kältetechnische Anlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Trier umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.