Herta Huber Verwaltungs GmbH, Karlsfeld, Landkreis Dachau, Münchner Str. 26, 85757 Karlsfeld. Die Verschmelzung wurde am 21.09.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 42352).
Herta Huber Verwaltungs GmbH, Karlsfeld, Landkreis Dachau, Münchner Str. 26, 85757 Karlsfeld. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 mit Nachtrag vom 25. 08.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 und 14.09.2011 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Herta Huber, Karlsfeld, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Herta Huber e.K. mit dem Sitz in Karlsfeld (Amtsgericht München HRA 42352) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.