Hertha Sportförderungsgesellschaft mbH, Hamburg (Herrengraben 3, 20459 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden UFA Film und Fernseh GmbH am 14.06.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hertha Sportförderungsgesellschaft mbH, Hamburg (Herrengraben 3, 20459 Hamburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Becker, Thomas, Alsfeld, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Fischer, Andreas Klaus, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.04.2006 mit der UFA Film und Fernseh GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 31883) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.