Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hertner, Roland, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.02.2023
Wilhelm |
HRB 753866: Hertner GmbH, Heilbronn, Heinrieter Straße 10, 74074 Heilbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Bezner, Patrick, Lauffen am Neckar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Blanz, Frank, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 753866: Hertner GmbH, Heilbronn, Heinrieter Straße 10, 74074 Heilbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Vogt, Oliver, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 753866: Hertner GmbH, Heilbronn, Heinrieter Straße 10, 74074 Heilbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Blanz, Frank, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Vogt, Oliver, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 753866: Hertner GmbH, Heilbronn, Heinrieter Straße 10, 74074 Heilbronn. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.04.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Danner Kälte + Klima GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 738210) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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