Herzoglich Sächsische Vermögensverwaltungs GmbH, Berlin(Bleibtreustraße 32, 10707 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha Herzogen zu Sachsen, Gloria-Victoria Sylke-Maria Eleonore Elisabeth.
Herzoglich Sächsische Vermögensverwaltungs GmbH, Huisheim OT Gosheim (Bleibtreustraße 32, 10707 Berlin). Sitz verlegt nach Berlin (nun AG Charlottenburg HRB 102328 B).
Herzoglich Sächsische Vermögensverwaltungs GmbH, Berlin(Bleibtreustraße 32, 10707 Berlin). Firma: Herzoglich Sächsische Vermögensverwaltungs GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung in der Herzoglich Sächsischen Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Zentralverwaltungs KG. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha Herzogen zu Sachsen, Gloria-Victoria Sylke-Maria Eleonore Elisabeth, * ‒.‒.‒‒, Huisheim OT Gosheim; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; Dr. Gräfin von Thun und Hohenstein Veit, Jeannine, geb. Lindner, * ‒.‒.‒‒, Bayreuth; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 01.04.1999 zuletzt geändert am 10.01.2000 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.03.2006 ist der Sitz der Gesellschaft von Huisheim OT Gosheim (Augsburg, HRB 17680) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital) und § 11 (Bekanntmachungsorgan)..