Hesebeck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Henstedt-Ulzburg, Gutenbergstraße 1, 24558 Henstedt-Ulzburg. Vorstand: Geschäftsführer:; 2. Langbehn, Stefan, * ‒.‒.‒‒, Norderstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 1:; Geburtsdatum ergänzt; Geschäftsführer:; Langbehn, Bernd, * ‒.‒.‒‒, Henstedt-Ulzburg, Kaufmann; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Hesebeck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Henstedt-UlzburgGutenbergstraße 1, 24558 Henstedt-Ulzburg. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Gutenbergstraße 1, 24558 Henstedt-Ulzburg Gegenstand: Erwerb und die Verwaltung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin bei der Möbelhaus Hesebeck Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehen. Sie ist befugt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu gründen, sich an in- und ausländischen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck zu beteiligen sowie solche Unternehmen zu erwerben oder zu gründen und Unternehmensverbindungen - sei es als Ober- oder Untergesellschaft - einzugehen. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2009 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Insbesondere sind geändert: § 2 n.F. (Gegenstand), § 5 n.F. (Vertretung)..