Hespe & Woelm GmbH & Co. KG, Heiligenhaus (Hasselbecker Str. 4, 42579 Heiligenhaus). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Karl Woelm & Sohn - KWS - Baubeschläge - Gesellschaft mit beschränkter Haftung (jetzt Woelm Gesellschaft mit beschränkter Haftung) am 04.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hespe & Woelm GmbH & Co. KG, Heiligenhaus (Hasselbecker Str. 4, 42579 Heiligenhaus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.07.2005 mit der Karl Woelm & Sohn KWS Baubeschläge GmbH mit Sitz in Heiligenhaus (Amtsgericht Wuppertal, HRB 17406) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hespe & Woelm GmbH & Co. KG, Heiligenhaus (Hasselbecker Str. 4, 42579 Heiligenhaus). Prokura erloschen: Kaldenberg, Heinz, Heiligenhaus, * ‒.‒.‒‒.