VR 5043: Hessischer Gärtnereiverband, Frankfurt am Main (An der Festeburg 33, 60389 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Württembergischer Gärtnereiverband e.V. am 08.06.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
60389 Frankfurt
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: