HRB 724294: Hettich + Kohnle Werkzeugbau GmbH, Schwäbisch Gmünd, Forststr. 4, 73529 Schwäbisch Gmünd. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Hettich + Kohnle Werkzeugbau GmbH, Schwäbisch Gmünd, Forststr. 4, 73529 Schwäbisch Gmünd. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Aalen, 3 IN 235/11) aufgelöst.
Hettich + Kohnle Werkzeugbau GmbH, Schwäbisch Gmünd, Forststr. 4, 73529 Schwäbisch Gmünd.Nicht mehr Geschäftsführer: Kühn, Siegmar, Neu-Ulm, * ‒.‒.‒‒.
Hettich + Kohnle Werkzeugbau GmbH, Schwäbisch Gmünd, Forststr. 4, 73529 Schwäbisch Gmünd.Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Konstruktion und Herstellung von Werkzeugen. Das Leistungsprogramm besteht hierbei aus Konstruktion, Dokumentation, Einarbeitung auf der Serienpresse sowie Reparatur- und Serviceleistungen, Prototyper- und Vorserienfertigung von Folgeverbundwerkzeugen, Transferwerkzeugsätzen, Einzelwerkzeugen zur Blechumformung, Werkzeugen mit Gewindeschneideinheiten und Stanz- oder Nietmutternzuführung. Bestellt als Geschäftsführer: Menrad, Stephan, Waldstetten, * ‒.‒.‒‒.
Hettich + Kohnle Werkzeugbau GmbH, Schwäbisch Gmünd, Forststr. 4, 73529 Schwäbisch Gmünd.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "H + K Hettich u. Kohnle Vermögensverwaltungs GmbH", Schwäbisch Gmünd (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRB 722838) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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