HRB 109574: Heureka Bildungs-Seminar gemeinnützige GmbH, Wernigerode, Gießerweg 3, 38855 Wernigerode.
HRB 109574: Heureka Bildungs-Seminar gemeinnützige GmbH, Wernigerode, Gießerweg 3, 38855 Wernigerode. Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG berichtigt. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG berichtigt. Liquidator: Albrecht, Ingrid, Halberstadt; Stiller, Jens, Halberstadt. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 30.05.2018 (Az. 340 IN 624/11 (341)) nach Schlussverteilung aufgehoben worden.
Heureka Bildungs-Seminar gemeinnützige GmbH, Wernigerode, Gießerweg 3, 38855 Wernigerode. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.09.2011 (Az. 340 IN 624/11 (341)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Heureka Bildungs-Seminar GmbH, Wernigerode (Dornbergsweg 41 b, 38855 Wernigerode). Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Heureka Bildungs-Seminar gemeinnützige GmbH. Neuer Gegenstand: 1. Der Zweck der Gesellschaft umfasst vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeiten auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, Anregungen und Hilfe zur Selbsthilfe. 2. Hierbei gilt, die Berufsbildung, die berufliche Fortbildung und Umschulung zu fördern, als Träger von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aufzutreten und als Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege notleidende und gefährdete Menschen im Sinne des § 53 AO, die keine Arbeit finden können, zu unterstützen. 3. Im Rahmen des Gesellschaftszweckes fördert die Gesellschaft die Integration von gesellschaftlichen Gruppen in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verwirklicht ihre wohlfahrtspflegerischen Zwecke durch die Sorge für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sichern können. 4. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vermittlung und Schaffung im Interesse der Allgemeinheit liegender, zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten, die Betreuung von Arbeitssuchenden und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen zur Eingliederung Erwerbsfähiger in reguläre Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. 5. Die Gesellschaft kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. 6. Zu den Aufgabe der Gesellschaft gehört auch die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen, den Trägern der öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, Schulen und Verbänden sowie der Wirtschaft in allen Fragen der beruflichen und sozialen Integration. 7. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen beteiligen. 8. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. Darüber hinaus darf sie sich an anderen gemeinnützigen Unternehmen und anderen sozialen Einrichtungen beteiligen, sowie deren Betriebsführung übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.