Heuser Innovation KG, Duisburg (Heimsang 51, 40883 Ratingen). Der Sitz ist nach Ratingen (jetzt Amtsgericht Düsseldorf - HRA 19722) verlegt.
Heuser Innovation KG, Ratingen (Heimsang 51, 40883 Ratingen). Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Duisburg (bisher AG Duisburg; HRA 9570) nach Ratingen verlegt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Berichtigung des Wohnortes Persönlich haftender Gesellschafter: Heuser, Hans-Werner, Ratingen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Heuser Innovation KG, Duisburg (Van-Gogh-Str. 42, 47228 Duisburg, die Beratung und damit verbundene Schulung von Unternehmen auf den Gebieten: Strategieentwicklung für Unternehmen und Unternehmensbereich, Produktfindung, -entwicklung, -verbesserung, -management, Arbeitsablaufgestaltungen im Bereich der Fertigung und Administration.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftenden Gesellschaftern kann durch Gesellschafterbeschluß die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Heuser, Hans-Werner, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Heuser Industrieberatung GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 3924) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.