Heuser Maschinen- und Formenbau GmbH, Miehlen (Hauptstr. 71, 56357 Miehlen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heuser Türen- Fenster- und Metallbach GmbH mit Sitz in Miehlen (HRB 1607) am 13.05.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Heuser Maschinen- und Formenbau GmbH, Miehlen (56357 Miehlen). Der mit der Heuser Türen- Fenster- und Metallbau GmbH mit dem Sitz in 56357 Miehlen (HRB 1607) am 17.12.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.02.2008 zum 01.01.2008 aufgehoben. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.02.2008 mit der Heuser Türen- Fenster- und Metallbau GmbH mit Sitz in Miehlen (HRB 1607) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.