HRB 131415:Heuvelrug Verwaltungsgesellschaft mbH, Getelo, Fasanenweg 1, 49843 Uelsen.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Heuvelrug Verwaltungsgesellschaft mbH, Getelo, Fasanenweg 1, 49843 Uelsen. Sind mehrere Liquidatoren betellt, so vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Geändert, nun: Liquidator: van der Wilden, Willem, Csemo Balla dulo 34, Ungarn, * ‒.‒.‒‒, Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 aufgelöst.
Heuvelrug Verwaltungsgesellschaft mbH, Getelo, Fasanenweg 1, 49843 Uelsen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: van der Wilden, Willem, Csemo Balla dulo 34, Ungarn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Heuvelrug Verwaltungsgesellschaft mbH, Getelo, Fasanenweg 1, 49843 Uelsen. Nicht mehr Geschäftsführer: Huinink, Hans, AD Enschede/Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Leferink, Tieme, PL Sibculo/Niederlande, * ‒.‒.‒‒; van der Molen, Jan, BXX Hengelo/Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: van der Wilden, Wilhelm, Csemo Balla dulo 34, Ungarn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Heuvelrug Verwaltungsgesellschaft mbH, Getelo, Fasanenweg 1, 49843 Uelsen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2012 mit der UG Ferienpark Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Uelsen (Amtsgericht Osnabrück HRB 130825) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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