HRB 24182: Heydo-Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dortmund, Gernotstraße 13, 44319 Dortmund. Einzelprokura: Heymann, Matthias, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24182: Heydo-Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dortmund, Gernotstraße 13, 44319 Dortmund. Prokura erloschen: Heymann, Matthias, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24182: Heydo-Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dortmund, Gernotstraße 13, 44319 Dortmund. Einzelprokura: Dr. Heymann, Tobias, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24182: Heydo-Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dortmund, Gernotstraße 13, 44319 Dortmund. Einzelprokura: Heymann, Matthias, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
Heydo-Apparatebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dortmund, Gernotstraße 13, 44319 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2011. Geschäftsanschrift: Gernotstraße 13, 44319 Dortmund. Gegenstand: der Bau von Luftfilteranlagen, der Maschinenbau, die Blechbearbeitung sowie Schlosserarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heymann, Friedhelm jun., Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Heydo Holding GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 3156 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2011. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.