Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Heym, Klaus-Dieter, Kaufmann, Limburg a. d.
Lahn |
Einzelprokura:
Bapst, Christian, Altendiez, * ‒.‒.‒‒
Melbaum, Thorsten, Dornburg-Thalheim,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.04.2024
Bogner
b)
Fall 8 |
Heym GmbH Alarm-Video-Sicherheitssysteme, Limburg a. d. Lahn, Mainzer Str. 4 a, 65550 Limburg-Linter. Nicht mehr Geschäftsführer: Reichardt, Thomas, Nachrichtentechniker, Hahnstätten. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Reichardt, Thomas, Hahnstätten, * ‒.‒.‒‒.
Heym GmbH Alarm-Video-Sicherheitssysteme, Limburg a. d. Lahn (Mainzer Str. 4 a, 65550 Limburg-Linter). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Westerwald Sicherheitstechnik Heym GmbH mit Sitz in Dierdorf (Amtsgericht Montabaur, HRB 14829) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Heym GmbH Alarm-Video-Sicherheitssysteme, Limburg a. d. Lahn (Mainzer Str. 4 a, 65550 Limburg-Linter). Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 9.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Westerwald Sicherheitstechnik Heym GmbH, Dierdorf (Amtsgericht Montabaur, HRB 14829) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 36.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 07.12.2006 Bezug genommen.
AVS Alarm Video Sicherheitssysteme GmbH, Limburg a. d. Lahn (Mainzer Str. 4 a, 65550 Limburg-Linter). Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Geschäftsführung), 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 1.435,41 EUR beschlossen. Neue Firma: Heym GmbH Alarm-Video-Sicherheitssysteme. Neuer Gegenstand: Vertrieb und Montage von Gefahrenmelde,- Alarm-, Video- und Brandmeldeanlagen sowie Sicherheitstechnik einschließlich der Wartung und Montage von elektrischen Anlagen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Heym, Oliver, Limburg-Linter, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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