HiFi-Studio Lutz Unger GmbH, Bad Oeynhausen (Schwarzer Weg 2, 32549 Bad Oeynhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hi-Fi-Studio Lutz Unger e.K. (AG Bad Oeynhausen HRA 6084) am 24.01.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HiFi-Studio Lutz Unger GmbH, Bad Oeynhausen (Schwarzer Weg 2, 32549 Bad Oeynhausen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.09.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Warling, Udo, Kirchlengern, * ‒.‒.‒‒, übertragen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister des Sitzes des einzelkaufmännischen Unternehmens wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.