Hifi & Video Bruns GmbH, Bocholt (Büngerner Straße 25, 46395 Bocholt). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Coesfeld HRA 5397) am 24.05.2005 wirksam geworden.
Hifi & Video Bruns GmbH, Bocholt (Büngerner Straße 25, 46395 Bocholt). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der noch beim Amtsgericht Coesfeld einzutragenden Einzelhandelsfirma "Johannes Bruns e.K." auftretenden Kaufmann Bruns, Johannes, Bocholt, * ‒.‒.‒‒, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt desübernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.