Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
13 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Klemmer, Stephan |
|
|
a)
29.08.2024
Burchardt |
HRB 186277 B: High Gain House Investments GmbH, Berlin, c/o Mendelssohn Palais, Jägerstraße 49/50, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Kogge, Andreas
HRB 186277 B: High Gain House Investments GmbH, Berlin, c/o Mendelssohn Palais, Jägerstraße 49/50, 10117 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Giesen, Markus
HRB 186277 B: High Gain House Investments GmbH, Berlin, c/o Mendelssohn Palais, Jägerstraße 49/50, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2018 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der HGHI Projektgesellschaft Kurfürstendamm mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 121626 B) erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
HRB 186277 B: High Gain House Investments GmbH, Berlin, c/o Mendelssohn Palais, Jägerstraße 49/50, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die HGHI Projektgesellschaft Kurfürstendamm mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 121626 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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