Hildburg Ströcker Beteiligungs-GmbH, Edewecht, Logenring 7, 26188 Edewecht. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hildburg Ströcker e. K. mit Niederlassung in Nordedewecht (Amtsgericht Oldenburg HRA 120138) am 18.05.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Hildburg Ströcker Beteiligungs-GmbH, Edewecht, Logenring 7, 26188 Edewecht. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Firma Hildburg Ströcker e. K. mit Niederlassung in Nordedewecht (Amtsgericht Oldenburg HRA 120138) auftretende Kauffrau Ströcker, Hildburg übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.