HRB 17628: Külkens Verwaltungs-GmbH., Osnabrück, Lotter Str. 57, 49078 Osnabrück. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Osnabrück HRA 206272) am 26.11.2018 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRA 206272: Hildegard Külkens Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG, Osnabrück, Lotter Straße 58-61, 49078 Osnabrück. (der Erwerb und die Verwaltung, insbesondere Vermietung und Verpachtung, von Grundeigentum und alle hierzu erforderlichen und zweckdienlichen Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lotter Straße 58-61, 49078 Osnabrück. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hildegard Külkens Verwaltungs GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 212629), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Külkens Verwaltungs-GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 17628) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 17628: Külkens Verwaltungs-GmbH., Osnabrück, Lotter Str. 57, 49078 Osnabrück. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 im Wege des Formwechsels in die Hildegard Külkens Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.