Hildesheimer Druck- und Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Deichstraße 47, 20459 Hamburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung am 12.07.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hildesheimer Druck- und Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Deichstraße 47, 20459 Hamburg.Geschäftsanschrift: Deichstraße 47, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2010 mit der Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 83297 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.