HRB 175058 B: HildundK Berlin GmbH, Berlin, Kärntener Straße 8, 10827 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kärntener Straße 8, 10827 Berlin
HRB 175058 B: HildundK Berlin GmbH, Berlin, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin. Firma: HildundK Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von Planungsleistungen und Projektsteuerungsdienstleistungen im Bauwesen sowie Facility-Management-Dienstleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Haber, Matthias Rudolf, * ‒.‒.‒‒, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Prof. Hild, Andreas Wilhelm Sebastian, * ‒.‒.‒‒, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Ottl, Dionys, * ‒.‒.‒‒, München; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.02.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der HildundK Berlin Planungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47946 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.02.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.