VR 983 FL: Hilfe für Frauen in Not e.V., Flensburg (c/o Frau Gretchen Duncker, Westerallee 26, 24937 Flensburg). Nicht mehr Vorstandsmitglied: 8. Fischer, Gerda Maria. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2011 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 18.07.2012 der Verein frauen.notruf Flensburg e.V. mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht, VR 1180) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
24937 Flensburg
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Amtsgericht: Flensburg
Rechtsform: eV