Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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Einzelprokura:
Thomas, Eva Kristina, Kirchen (Sieg),
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a)
22.11.2024
Scheerer-Frenking |
HRB 11419: Hilfe zum Leben gGmbH, Siegen, Weststraße 11, 57072 Siegen. Die Gesellschafterversammlung vom 05. Juli 2022 hat die Änderung von Ziff. 8 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) Ziff. 9 (Vertretung in der Gesellschafterversammlung und deren Einberufung), Ziff. 12 (Beschlussfassung des Aufsichtsrates) und Ziff. 23 (Buchführung, Jahresabschluss, Lagebericht) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 11419: Hilfe zum Leben gGmbH, Siegen, Weststraße 11, 57072 Siegen. Die Gesellschafterversammlung vom 17. Januar 2020 hat die Änderung von § 6 (Organe der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 11419: Hilfe zum Leben gGmbH, Siegen, Weststraße 11, 57072 Siegen. Die Gesellschaft hat durch Abspaltungsvertrag vom 17. Januar 2020 Teile ihres Vermögens auf die dadurch gegründete Evangelisch-Freikirchliches Diakoniewerk - Hilfe zum Leben gGmbH mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen - HRB 12165) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11419: Hilfe zum Leben gGmbH, Siegen, Weststraße 11, 57072 Siegen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09. Oktober 2017. Geschäftsanschrift: Weststraße 11, 57072 Siegen. Gegenstand: Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen in christlicher Verantwortung auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. Die Gesellschaft kann sozial-diakonische Aufgaben in unterschiedlichster Weise wahrnehmen. Dazu können Beratungs- und Hilfeleistungen in unterschiedlichen Organisationsformen vorgehalten werden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Erziehung und Bildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO sowie Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von Tageseinrichtungen für Kinder. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts zur Förderung von Erziehung und Bildung sowie zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Diese Fördertätigkeit umfasst insbesondere die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln und ideelle Unterstützungsmaßnahmen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klein, Daniel, Netphen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Verein Hife zum Leben e.V., Siegen (AG Siegen, VR 2199) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09. Oktober 2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.