HRB 11310: Hilfe zur Arbeit Zukunfts-GmbH, Siegburg, Händelstraße 11-13, 53721 Siegburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 11310: Hilfe zur Arbeit Zukunfts-GmbH, Siegburg, Händelstraße 11-13, 53721 Siegburg. Das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist, da ein Insolvenzverfahren durchgeführt und nach § 200 InsO aufgehoben wurde.Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen.Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
Hilfe zur Arbeit Zukunfts-GmbH, Siegburg, Händelstraße 11-13, 53721 Siegburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft mit Sitz in Siegburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und der Berufsbildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. (3) Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Gewährung arbeits- und sozialpädagogischer Hilfen zur Arbeit sowie Qualifizierung und Ausbildung als Hilfe zur Selbsthilfe. Dies umfasst auch psychosoziale und seelsorgerische Begleitung. Die Angebote der Gesellschaft dienen insbesondere schwer vermittelbaren Arbeitslosen, auch solchen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel der Gesellschaft ist es, den Beschäftigten Zugang zum Erwerbsleben zu eröffnen und ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Der Zweck der Gesellschaft wird ferner durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut bei sozial- und einkommensschwachen Personengruppen in unserer Gesellschaft verwirklicht. Die Gesellschaft kann ihr Angebot auch auf folgende Bereiche ausweiten: Förderung von Menschen mit Behinderung, z.B. durch den Betrieb von Integrationsunternehmen, Vermittlung in Arbeit, Arbeitnehmerüberlassung. Die Gesellschaft wird damit tätig in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. (4) Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege anerkanntem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland e. V. und dadurch auch dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. (5) Die Mitglieder der Organe und die leitenden Mitarbeiter müssen in der Regel einem evangelischen Bekenntnis angehören. Sonstige Mitarbeitende müssen in der Regel einem Bekenntnis einer Kirche angehören, die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland mitarbeitet. Gehören Mitarbeiter ausnahmsweise keinem christlichen Bekenntnis an, so müssen sie Auftrag und konfessionelle Grundrichtung der Gesellschaft achten.
Hilfe zur Arbeit Zukunfts-GmbH, Siegburg, Händelstraße 11-13, 53721 Siegburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2010 mit Änderung vom 10.12.2010. Geschäftsanschrift: Händelstraße 11-13, 53721 Siegburg. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft mit Sitz in Siegburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und der Berufsbildung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. (3) Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Gewährung arbeits- und sozialpädagogischer Hilfen zur Arbeit sowie Qualifizierung und Ausbildung als Hilfe zur Selbsthilfe. Dies umfasst auch psychosoziale und seelsorgerische Begleitung. Die Angebote der Gesellschaft dienen insbesondere schwer vermittelbaren Arbeitslosen, auch solchen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel der Gesellschaft ist es, den Beschäftigten Zugang zum Erwerbsleben zu eröffnen und ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Der Zweck der Gesellschaft wird ferner durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut bei sozial- und einkommensschwachen Personengruppen in unserer Gesellschaft verwirklicht. Die Gesellschaft kann ihr Angebot auch auf die Förderung von Menschen mit Behinderung, z. B. durch den Betrieb von Integrationsunternehmen, ausweiten. Die Gesellschaft wird damit tätig in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. (4) Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege anerkanntem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland e. V. und dadurch auch dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. (5) Die Mitglieder der Organe und die leitenden Mitarbeiter müssen in der Regel einem evangelischen Bekenntnis angehören. Sonstige Mitarbeitende müssen in der Regel einem Bekenntnis einer Kirche angehören, die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland mitarbeitet. Gehören Mitarbeiter ausnahmsweise keinem christlichen Bekenntnis an, so müssen sie Auftrag und konfessionelle Grundrichtung der Gesellschaft achten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der oder die Geschäftsführer ist/sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit anderen Korporationen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i.S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen, abzuschließen. Geschäftsführer: Paroch, Christiane, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒.