HRB 89700: HillTex GmbH, Darmstadt, Prinzenbergweg 26, 64367 Mühltal. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 89700: HillTex GmbH, Darmstadt, Wilhelminenstraße 21, 64283 Darmstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Prinzenbergweg 26, 64367 Mühltal. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Hiller, Peter Joachim, Mühltal, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Liquidatorin: Hiller, Irma Erika Luise, Mühltal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HillTex GmbH, Darmstadt, Wilhelminenstraße 21, 64283 Darmstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2012 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 100.500,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HillTex GmbH, Darmstadt, Wilhelminenstraße 21, 64283 Darmstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Hiller & Hiller OHG, Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 7262) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 125.500,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 28.12.2011 Bezug genommen.
HillTex GmbH, Darmstadt, Wilhelminenstraße 21, 64283 Darmstadt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hiller & Hiller OHG mit Sitz in Darmstadt (AG Darmstadt, HRA 7262) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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