Hillebrand GmbH & Co. KG Management, Wickede (Westerhaar 56-58, 58739 Wickede). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EWH Industrieanlagen GmbH & Co. KG am 23.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hillebrand GmbH & Co. KG Management, Wickede (Westerhaar 56-58, 58739 Wickede). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.02.2007 mit der EWH Industrieanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Wickede (Amtsgericht Arnsberg HRA 4279) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Walter Hillebrand GmbH & Co. KG Technologien, Wickede (Westerhaar 56-58, 58739 Wickede). nach Sitzverlegung: Persönlich haftender Gesellschafter: EWH Management GmbH & Co. KG, Keitum/Sylt (AG Flensburg HRA 5040 FL), von der Vertretung ausgeschlossen.
Walter Hillebrand GmbH & Co. KG Technologien, Wickede (Westerhaar 56-58, 58739 Wickede). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2005 mit Ergänzung vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2005 und 26.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2005 und 26.08.2005 mit der ASE WICKEDE GmbH + Co. KG mit Sitz in Wickede (Amtsgericht Arnsberg HRA 4526) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.