Hilti Deutschland GmbH, Kaufering, Hiltistraße 2, 86916 Kaufering. Die Verschmelzung wurde mit Eintragung in das Register der übernehmenden Gesellschaft am 30.08.2011 wirksam (siehe Öffentlichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein, Registernummer FL-0001.069.755-9).
Hilti Deutschland GmbH, Kaufering, Hiltistraße 2, 86916 Kaufering. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 24.08.2011 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 mit der Boromont Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Schaan, Fürstentum Liechtenstein (Öffentlichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein, FL-0001.069.755-9), verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
Hilti Deutschland GmbH, Kaufering, Hiltistraße 2, 86916 Kaufering. Prokura je erloschen: Dr. Hoppe, Karsten, Berg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Kempf, Matthias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Je erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Christoph, Schellerten, * ‒.‒.‒‒; von Bornstedt, Friederun, Landsberg am Lech, * ‒.‒.‒‒.
Hilti Deutschland GmbH, Kaufering, Hiltistraße 2, 86916 Kaufering. Die Hilti Deutschland GmbH hat am 01.06.2011 den Entwurf eines Verschmelzungsplans für eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind die Hilti Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Kaufering, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 13638, als übertragender Rechtsträger und die Boromont Aktiengesellschaft, eine nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein gegründete und bestehende Aktiengesellschaft, mit Sitz in Schaan, Fürstentum Liechtenstein, eingetragen im Öffentlichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein unter FL-0001.069.755-9, als übernehmender Rechtsträger beteiligt.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Hilti Deutschland GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach können die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Hilti Deutschland GmbH Sicherheitsleistung beanspruchen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind. Unter der folgenden Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden: Hilti Deutschland GmbH, Hiltistraße 2, 886916 Kaufering, Deutschland. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Boromont Aktiengesellschaft ergeben sich aus den Art. 352b, 351i des Liechtensteiner Personen-und Gesellschaftsrechts. Danach können die Gläubiger der Boromont Aktiengesellschaft, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zweck melden, Sicherheitsleistung beanspruchen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie nachweisen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht nicht für Anleihensgläubiger, sofern die Gläubigerversammlung oder jeder Anleihensgläubiger einzeln der Verschmelzung zugestimmt hat. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht zudem solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse erhalten, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht wird. Die Art und die Höhe der Sicherheitsleistung richten sich nach dem Sicherungsbedürfnis des Gläubigers. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Unter der folgenden Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden: Boromont Aktiengesellschaft, Kirchstr. 6, 9494 Schaan, Fürstentum Liechtenstein.
Hilti Deutschland GmbH, Kaufering, Hiltistraße 2, 86916 Kaufering. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kampmeyer, Jörg, Vaduz/Liechtenstein, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Olbert, Jochen, Bruxelles, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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