HRB 712956: Himmelskörper 2704 GmbH, Reilingen, c/o Kellerkinder GmbH, Gleisstraße 2, 68766 Hockenheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 712956: Kellerkinder GmbH, Reilingen, Talhausstraße 4, 68766 Hockenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Himmelskörper 2704 GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: c/o Kellerkinder GmbH, Gleisstraße 2, 68766 Hockenheim.
HRB 712956: Kellerkinder GmbH, Reilingen, Talhausstraße 4, 68766 Hockenheim. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Mioduszewski, Siegmund Josef, Mannheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Mioduszewski, Siegmund, Mannheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 712956: Kellerkinder GmbH, Reilingen, Erich-Kästner-Ring 3, 68799 Reilingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Talhausstraße 4, 68766 Hockenheim.
HRB 712956:E3 Media Online Services GmbH, Reilingen, Erich-Kästner-Ring 3, 68799 Reilingen.Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Kellerkinder GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "E3 Holding UG (haftungsbeschränkt)", Reilingen (Amtsgericht Mannheim HRB 711480) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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