HRB 340263: Hindenlang, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lobbach, Neurott 1, 74931 Lobbach. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Neckermann, Justus, Wiesenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 340263: Hindenlang, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lobbach, Neurott 1, 74931 Lobbach. Bestellt als Geschäftsführer: Hartmann, David Benjamin, Wiesenbach, * ‒.‒.‒‒; Neckermann, Justus, Wiesenbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Neckermann, Peter, Wiesenbach, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Hartmann, Benjamin, Wiesenbach, * ‒.‒.‒‒; Ruthard, Ludwig, Schriesheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 340263: Hindenlang, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lobbach, Neurott 1, 74931 Lobbach. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hartmann, Benjamin, Wiesenbach, * ‒.‒.‒‒.
Hindenlang, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lobbach, Neurott 1, 74931 Lobbach. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.06.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hindenlang Service & Support GmbH", Lobbach (Amtsgericht Mannheim HRB 341648) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hindenlang, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lobbach, Neurott 1, 74931 Lobbach.Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Neurott 1, 74931 Lobbach. Gegenstand geändert; nun: Die allgemeine Metallverarbeitung, die Entwicklung, Herstellung, der Vertrieb von gießereitechnischen Anlagen, sowie der Handel mit Ersatzteilen hierfür, ebenso Schaltanlagen-, Brenner- und Maschinenbau und Durchführung von Elektroinstallationen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hindenlang Anlagentechnik", Lobbach (Amtsgericht Mannheim HRB 341741) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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