HRB 11927: Hintzen GmbH Int. Spedition & Lagerung, Grevenbroich, Heinrich-Goebel-Straße 9, 41515 Grevenbroich. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hintzen, Dominik, Dormagen, * ‒.‒.‒‒; Hintzen, Tobias, Dormagen, * ‒.‒.‒‒.
Hintzen GmbH Int. Spedition & Lagerung, Grevenbroich (Heinrich-Goebel-Straße 9, 41515 Grevenbroich). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.10.2006 mit Änderung vom 08.11.2006. Gegenstand: Das Unternehmen ist im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs tätig, wobei der Großteil der Transporte im Nahverkehr stattfindet. Bei den transportierten Gütern handelt es sich um Aluminium jeglicher Form, Schüttgut und Container im kombinierten Verkehr. Des Weiteren stehen Lagerflächen in Form von Halle und Freiflächen zur Verfügung. Stammkapital: 80.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Bestellt als Geschäftsführer: Hintzen, Heinz, Dormagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Heinz Hintzen e.K. Int. Spedition & Lagerung eingetragenen einzelkaufmännischen Unternehmens (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 5880) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.12.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.