HRB 771448: Hip Island GmbH, Heilbronn, Hafenstraße 17, 74076 Heilbronn. Vertretungsbefugnis und Wohnort geändert bei Geschäftsführer: Aliu, Dardan, Erlenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Munz, Alexandra, geb. Dinius, Ilsfeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 771448: Hip Island GmbH, Heilbronn, Hafenstraße 17, 74076 Heilbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Aliu, Dardan, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 771448: Hip Island GmbH, Heilbronn, Hafenstraße 17, 74076 Heilbronn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2019. Geschäftsanschrift: Hafenstraße 17, 74076 Heilbronn. Gegenstand: Betrieb einer Strandbar mit Restaurant sowie Durchführen von Veranstaltungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Munz, Alexandra, geb. Dinius, Ilsfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Munz, Alexandra, geb. Dinius, Ilsfeld, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Alexandra Munz e.K.", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 736029) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 21.10.2019 mit Nachtrag vom 08.11.2019. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.