Check Über 5 Mio. Firmenprofile aus 2.000 Branchen
Check 3 Mio. Entscheidernamen mit Funktion
Check 1 Mio. strukturierte Jahresabschlüsse
geografisch auf der Karte erkunden
Karte einklappen

Hirose Electric GmbH, Ostfildern (HRB 212177) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Herzog-Carl-Str. 4
73760 Ostfildern
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 212177
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hirose Electric GmbH aus Ostfildern war im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 212177 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hirose Electric GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Hirose Electric GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.10.2019)

Amtliche Dokumente | sofort per E-Mail

Unser Service schickt Ihnen amtliche Handels­register­dokumente und veröffentlichte Bilanz­informationen direkt per E-Mail.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Checkrund um die Uhr abrufbar (24/7)
  • Checkkeine Anmeldung und kein Abo
  • CheckBearbeitung in Echtzeit
  • Checkschnelle Lieferung per E-Mail
  • Checkeinheitlich im pdf-Format
  • Checkunkomplizierte Bezahlung
Liste der Gesell­schafter
Amtlicher Nachweis der Eigentums­verhältnisse
8,50 €
Beispiel-Dokument

Gesellschafts­­vertrag / Satzung
Gründungs­vertrag in der letzten Fassung
8,50 €
Beispiel-Dokument

Aktueller Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Chronologischer Handels­register­auszug
Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
12,00 €
Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss als Chart und im Original
8,50 €
>
Alle Preise exkl. MwSt.
Unternehmensrecherche einfach und schnell

Alle verfügbaren Informationen zu diesem oder anderen Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in unserer Online-App.

Jetzt informieren und
kostenlos testen
www.webvalid.de

Netzwerk

Keine Netzwerkansicht verfügbar

Bitte aktivieren Sie JavaScript

Registermeldungen 5

Calendar 08.11.2010
Löschung

Hirose Electric GmbH, Ostfildern, Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 08.10.2010 erfolgt. Damit wurde die Verschmelzung wirksam. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 27.09.2010
Veränderung

Hirose Electric GmbH, Ostfildern, Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 30.07.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übernehmenden Rechtsträgers mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht "Hirose Electric Europe B.V.", Schiphol-Rijk, Niederlande (Handelsregister der Handelskammer Amsterdam 34196753) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam.

Calendar 29.06.2010
Vorgang ohne Eintragung

Hirose Electric GmbH, Ostfildern, Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern.1. Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans mit den Verschmelzungsbedingungen für eine grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen Hirose Electric Europe B.V. (als übernehmender Gesellschaft) und Hirose Electric GmbH (als übertragender Gesellschaft) ist beim Handelsregister eingereicht worden.2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaftenbeteiligt:a) als übertragende Gesellschaft:die Hirose Electric GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Ostfildern,Deutschland, Anschrift: Herzog-Carl-Strasse 4, 73760 Ostfildern, Deutschland;b) als übernehmende Gesellschaft: die Hirose Europe B.V., eine Gesellschaft mitbeschränkter Haftung nach den Gesetzen der Niederlande mit Sitz in Schiphol-Rijk, Niederlande, Anschrift: Hogehilweg 8, 1101 CC Amsterdam Zuidoost, Niederlande.Alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist die übernehmendeGesellschaft.Alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft ist die Hirose ElectricCo. Ltd., eine nach japanischem Recht gegründete und bestehende Gesellschaft mitSitz in Tokio, Japan, Anschrift: 5-23 Osaki 5-Chome Shinagawa-Ku, Tokio, Japan, die im Tokioter Amt für rechtliche Angelegenheiten unter der Gesellschaftsnummer 0107-01-0084-18 eingetragen ist.3. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sindin den folgenden Registern eingetragen:a) Die übertragende Gesellschaft Hirose Electric GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der HRB 212177;b) Die übernehmende Hirose Europe B.V. ist eingetragen im Handelsregister derHandelskammer (Amsterdam) unter dem Aktenzeichen 34196753.4. a) Da die übertragende Gesellschaft eine 100-prozentige Tochtergesellschaft derübernehmenden Gesellschaft und die übernehmende Gesellschaft eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Konzern-Mutter Hirose Electric Co. Ltd. ist,sind bei der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft keine Minderheitsgesellschafter vorhanden.b) Als Folge der Verschmelzung gehen alle Verbindlichkeiten der übertragendenGesellschaft vom Tag der Wirksamkeit der Verschmelzung an auf die übernehmende Gesellschaft (neuer Schuldner) über.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Hirose Electric GmbH)ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Hirose Electric GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach demTag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht wordenist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdetwird.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solcheForderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch aufVertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Hirose Electric GmbH unter der AnschriftHirose Electric GmbHHerzog-Carl-Strasse 473760 OstfildernDeutschlandgeltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Hirose Electric EuropeB.V.) richten sich nach Artikel 316 des 2. Buchs des Niederländischen Zivilgesetzbuches (NZG).Nach Absatz 1 dieser Vorschrift hat zumindest eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften jedem Gläubiger dieser Gesellschaften, der dies verlangt,Sicherheit zu leisten oder in anderer Weise eine Garantie für die Erfüllung seinerForderung zu geben, ansonsten hat ein Einspruch nach Absatz 2 der Vorschrift Erfolg. Dies gilt nicht, wenn die Erfüllung der Forderung des Gläubigers hinreichendgesichert ist oder wenn das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach derVerschmelzung dem Gläubiger nicht weniger Sicherheit für die Erfüllung der Forderung bietet als zuvor.Jeder Gläubiger kann bis zu einem Monat nach der Bekanntmachung des Entwurfsdurch alle beteiligten Gesellschaften unter Angabe der verlangten Sicherheit Einspruch gegen den Entwurf zum Gericht einlegen (Artikel 316 Absatz 2 des2. Buchs NZG). Vor seiner Entscheidung kann das Gericht den beteiligten Gesellschaften die Gelegenheit geben, innerhalb einer durch das Gericht bestimmten Frist eine durch das Gericht bestimmte Sicherheit zu leisten (Artikel 316 Absatz 3 des 2. Buchs NZG). Bei rechtzeitigem Einspruch darf der Verschmelzungsplan erst beurkundet werden nach Rücknahme des Einspruchs oder Aufhebung des Einspruchs durch das Gericht (Artikel 316 Absatz 4 des 2. Buchs NZG). Wurde der Verschmelzungsplan bereits beurkundet, kann das Gericht auf Antrag die Leistung einer durch das Gericht bestimmten Sicherheitsleistung zuzüglich einer Strafzahlung anordnen (Artikel 316 Absatz 5 des 2. Buchs NZG).Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der beteiligten Gesellschaften können unter der folgenden Adresse kostenlos angefordert werden:Hirose Electric GmbHHerzog-Carl-Strasse 473760 OstfildernDeutschland

Calendar 25.01.2010
Vorgang ohne Eintragung

Hirose Electric GmbH, Ostfildern, Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern.1. Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans mit den Verschmelzungsbedingungen für eine grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen Hirose Electric Europe B.V. (als übernehmende Gesellschaft) und Hirose Electric GmbH (als übertragende Gesellschaft) wurde am 14.01.2010 zum Handelsregister eingereicht. 2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: a) als übertragende Gesellschaft:die Hirose Electric GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Ostfildern,Deutschland, Anschrift: Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern, Deutschland; b) als übernehmende Gesellschaft: die Hirose Europe B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach den Gesetzen der Niederlande mit Sitz in Schiphol-Rijk, Niederlande, Anschrift: Hogehilweg 8, 1101 CC Amsterdam Zuidoost, Niederlande. Alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist die übernehmende Gesellschaft. Alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft ist die Hirose ElectricCo. Ltd., eine nach japanischem Recht gegründete und bestehende Gesellschaft mitSitz in Tokio, Japan, Anschrift: 5-23 Osaki 5-Chome Shinagawa-Ku, Tokio, Japan, die im Tokioter Amt für rechtliche Angelegenheiten unter der Gesellschaftsnummer 0107-01-0084-18 eingetragen ist. 3. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen: a) Die übertragende Gesellschaft Hirose Electric GmbH ist eingetragen im Handelsregisterdes Amtsgerichts Stuttgart unter der HRB 212177; b) Die übernehmende Hirose Europe B.V. ist eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Amsterdam unter dem Aktenzeichen 34196753.4. Da die übertragende Gesellschaft eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der übernehmenden Gesellschaft und die übernehmende Gesellschaft eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Konzern-Mutter Hirose Electric Co. Ltd. ist, sind bei der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft keine Minderheitsgesellschafter vorhanden. Als Folge der Verschmelzung gehen alle Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft vom Tag der Wirksamkeit der Verschmelzung an auf die übernehmende Gesellschaft (neuer Schuldner) über. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Hirose Electric GmbH) ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Hirose Electric GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Hirose Electric GmbH unter der Anschrift Hirose Electric GmbH, Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Hirose Electric Europe B.V.) richten sich nach Artikel 316 des 2. Buchs des Niederländischen Zivilgesetzbuches (NZG). Nach Absatz 1 dieser Vorschrift hat zumindest eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften jedem Gläubiger dieser Gesellschaften, der dies verlangt, Sicherheit zu leisten oder in anderer Weise eine Garantie für die Erfüllung seiner Forderung zu geben, ansonsten hat ein Einspruch nach Absatz 2 der Vorschrift Erfolg. Dies gilt nicht, wenn die Erfüllung der Forderung des Gläubigers hinreichend gesichert ist oder wenn das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung dem Gläubiger nicht weniger Sicherheit für die Erfüllung der Forderung bietet als zuvor. Jeder Gläubiger kann bis zu einem Monat nach der Bekanntmachung des Entwurfs durch alle beteiligten Gesellschaften unter Angabe der verlangten Sicherheit Einspruch gegen den Entwurf zum Gericht einlegen (Artikel 316 Absatz 2 des 2. Buchs NZG). Vor seiner Entscheidung kann das Gericht den beteiligten Gesellschaften die Gelegenheit geben, innerhalb einer durch das Gericht bestimmten Frist eine durch das Gericht bestimmte Sicherheit zu leisten (Artikel 316 Absatz 3 des 2. Buchs NZG). Bei rechtzeitigem Einspruch darf der Verschmelzungsplan erst beurkundet werden nach Rücknahme des Einspruchs oder Aufhebung des Einspruchs durch das Gericht (Artikel 316 Absatz 4 des 2. Buchs NZG). Wurde der Verschmelzungsplan bereits beurkundet, kann das Gericht auf Antrag die Leistung einer durch das Gericht bestimmten Sicherheitsleistung zuzüglich einer Strafzahlung anordnen (Artikel 316 Absatz 5 des 2. Buchs NZG). Vollständige Auskünfte über die Modalitäten im Sinne von § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG können unter der folgenden Adresse kostenlos angefordert werden: Hirose Electric GmbH, Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern, Deutschland.

Calendar 19.10.2009
Veränderung

Hirose Electric GmbH, Ostfildern, Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern.Geschäftsanschrift: Herzog-Carl-Straße 4, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Murozuka, Takashi, Ostfildern, * ‒.‒.‒‒.

Historie 2

08.11.2010
Registervorgang

Löschung 04.11.2010

19.10.2009
Entscheideränderung

Austritt
Herr Takashi Murozuka
Geschäftsführer