6 |
c)
Der Erwerb, die Verwaltung und die
Verwertung von Beteiligungen und zwar mit
dem Recht der Beteiligung an der
unternehmerischen Tätigkeit in den
Unternehmen, an denen Beteiligungen
gehalten werden. Alle hiernach zum
Gegenstand des Unternehmens gehörende
Tätigkeiten kann die Gesellschaft auch im
Ausland wahrnehmen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
14.09.2023
Braun |
5 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hirsch, Wolfgang, Kaufmann, Düsseldorf
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hirsch, Annette, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Hirsch, Annette, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.05.2023
Kronz |
1 |
a)
Hirsch Treuhand- u.
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
b)
Düsseldorf
c)
1. Die Wahrnehmung von
Treuhandgeschäften, insbesondere die
treuhänderische Verwaltung von
Gesellschaftsbeteiligungen, die Übernahme
von Treuhandgeschäften für Fonds,
insbesondere für Immobilienfonds, ferner
die Übernahme der Verwaltung von
Vermögen für institutionelle und private
Vermögensträger, auch die Verwaltung und
Geschäftsführung von Gesellschaften.
2. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner
die Vermittlung des Abschlusses von
Verträgen über den Erwerb von
Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft,
von ausländischen Investmentanteilen, von
sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame
Rechnung der Anleger verwaltet werden,
sowie die Vermittlung des Abschlusses von
Verträgen über den Erwerb von öffentlich
angebotenen Anteilen an einer oder von
verbrieften Forderungen gegen eine
Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft, sowie der
Nachweis von Gelegenheiten zum
Abschluss solcher Verträge (§ 34 c Absatz
1 GewO)
3. Alle hiernach zum Gegenstand des
Unternehmens gehörende Tätigkeiten kann
die Gesellschaft auch im Ausland
wahrnehmen. |
1.000.000,00
EUR |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt,
vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren
Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten. Einzelnen
Geschäftsführern kann durch
Gesellschafterbeschluss die Befugnis zur
Alleinvertretung übertragen werden.
Ein Geschäftsführer, der zugleich auch
Gesellschafter ist, ist von den Beschränkungen
des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches
befreit.
b)
Geschäftsführer:
Hirsch, Wolfgang, Kaufmann, Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Hirsch, Annette, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.10.1981 mehrfach, zuletzt
gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
04.02.1999 geändert.
b)
Die Gesellschaft hat am 14.01.1994 mit dem gewerblichen
Unternehmen unter dem Namen Hirsch Holding GmbH in
Düsseldorf als herrschendem Unternehmen einen
Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung ab 01.01.1994
abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der
Gesellschaft hat dem Abschluss des Vertrages durch
Beschluss vom 14.01.1994 zugestimmt. Auch der Inhaber des
gewerblichen Unternehmens unter dem Namen Hirsch
Holding GmbH hat dem Abschluss des Vertrages ebenfalls
am 14.01.1994 zugestimmt. |
a)
02.04.2004
Niemann
b)
Tag der ersten
Eintragung: 16.10.1981
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
02.04.2004.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 105 Sonderband |